Über uns – Willkommensbonusch.com

Willkommensboni bei Sportwetten erklärt die Redaktion von Willkommensbonusch.com über ihre Bedingungen: Was verlangt ein Angebot an Mindestquote, Umsatz und Frist, und was legt das Geldspielgesetz dazu fest? Wetten nimmt sie nicht an, Tipps verkauft sie nicht, Gewinne verspricht sie nicht; eine Wette, die sicher gewinnt, existiert nicht.

Quellen

Zu Veranstaltern stammen die Angaben aus Teilnahmebedingungen, Hilfeseiten und Impressum, zum Recht aus Gesetzestexten sowie aus Veröffentlichungen der Gespa und der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Bonusbedingungen und Quoten ändern sich rasch, deshalb nennt jede Zahl, wann und wo sie galt. Wo die Quellenlage nicht reicht, beschreibt der Text die Sache mit Worten, statt eine Zahl zu erfinden.

Welche Anbieter wie eingeordnet werden

Bewilligt sind in der Schweiz für Online-Sportwetten allein Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, beide von der Gespa beaufsichtigt. Jeder andere Buchmacher erhält in den Vergleichen den klaren Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung»; eine Lizenz aus Malta, Gibraltar oder Curaçao ändert das nicht. Auf der Sperrliste der Gespa lässt sich nachsehen, ob eine Domain gesperrt ist. Die Bewertung bleibt sachlich: Ohne Bewilligung gibt es weder eine Schweizer Spielsperre noch Schweizer Aufsicht, und Gewinne sind je nach Kanton als Einkommen steuerbar. Unseriös ist ein solcher Anbieter nicht automatisch.

Für wen die Seite gedacht ist

Die Beiträge wenden sich an Volljährige in der Schweiz, da Sportwetten erst ab 18 Jahren erlaubt sind. Rechts- oder Steuerberatung ersetzen sie nicht. Beansprucht das Wetten mehr Platz im Alltag als geplant, helfen die kantonalen Suchtberatungsstellen vertraulich weiter.

Stand: 19. Oktober 2026.

Inhalt erstellt vom Team «Willkommensbonusch.com»