Wettgutscheine in der Schweiz: Rangliste, Bedingungen und ehrliche Bewertung
19. Oktober 2026 – geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa sowie die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport.

Wer in der Schweiz nach einem Wettgutschein sucht, stösst schnell auf eine ernüchternde Realität: Die Auswahl ist klein, die Beträge sind klein, und jede Aktion läuft über eine Aufsicht, die vorab zugestimmt hat. Das ist kein Zufall. Das Geldspielgesetz verlangt für Gratisspiele und Gutschriften eine vorgängige Zustimmung der Gespa, und nur zwei Veranstalter haben überhaupt eine Schweizer Bewilligung für Sportwetten. Auf den ersten Blick sieht ein Gutschein aus wie ein Geschenk; auf den zweiten Blick wie eine Rechnung, die der Buchmacher vorher schon geschrieben hat. Wer den Schweizer Markt verstehen will, sollte sich die engen Spielregeln ansehen – von den behördlichen Vorgaben bis zu den Bedingungen, die auf dem Spielkonto tatsächlich zählen.
Die Rangliste: zehn Anbieter im Überblick
Wer in der Schweiz einen Wettgutschein sucht, hat de facto zwei Sorten von Anbieter vor sich. Auf der einen Seite stehen Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport – die beiden einzigen Veranstalter mit Schweizer Bewilligung. Auf der anderen Seite stehen internationale Marken ohne Schweizer Bewilligung, die Schweizer Spielende über ihre Domains erreichen, hier aber keine Bewilligung haben. Die folgende Tabelle ordnet sie ein, ohne sie gleichzusetzen: Die einen unterstehen der Gespa, die anderen nicht.

| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja (Bewilligung Grossspiel BGS, SR 935.51) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja (Bewilligung Grossspiel BGS, SR 935.51) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| BetAlright | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht feststellbar; ohne jede Wirkung in der Schweiz |
| Interwetten | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht feststellbar; ohne jede Wirkung in der Schweiz |
| Roobet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht feststellbar; ohne jede Wirkung in der Schweiz |
| Funbet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht feststellbar; ohne jede Wirkung in der Schweiz |
| Cloudbet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht feststellbar; ohne jede Wirkung in der Schweiz |
| AmunRa | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht feststellbar; ohne jede Wirkung in der Schweiz |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht feststellbar; ohne jede Wirkung in der Schweiz |
| DirectionBet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz: nicht feststellbar; ohne jede Wirkung in der Schweiz |
Die Spalte trennt sauber, was die Gespa trennt. Die zwei Einträge oben stehen für Sportwetten, die im Geldspielgesetz als Grossspiele eingeordnet sind und einer Veranstalter- und Spielbewilligung bedürfen. Die acht Einträge darunter sind Marken, die im Ausland lizenziert sind und in der Schweiz an der Sperrliste der Gespa landen können. Für Schweizer Spielende heisst das: Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat keine Gespa-Aufsicht, keinen Anschluss an das schweizweite Sperrregister und keinen Schweizer Rekursweg. Die Unterschiede in den Aktionen selbst werden in den nächsten Abschnitten dargestellt.
Was die Tabelle nicht zeigt
Die Spalten «Aktionswert», «Aktionsdauer» und «Mindestumsatz» fehlen mit Bedacht. Bei Swisslos und Loterie Romande gibt es keine pauschalen «100 %-Bonus»-Pakete wie im ausländischen Online-Segment. Was es gibt, sind Quoten- und Profitboosts, ein Kombiboost mit fünf Stufen sowie gelegentliche Promotional-Credit-Aktionen wie die «JouezSport – Patinoires et Stades»-Aktion der Loterie Romande. Bei den acht Marken ohne Schweizer Bewilligung zeigt die Tabelle bewusst keine Werte, weil die Gespa weder die Aktionen prüft noch den Spielerschutz durchsetzt. Wer dort spielt, verlässt sich auf die ausländische Aufsicht des jeweiligen Anbieters, nicht auf eine schweizerische.
Was ein Wettgutschein in der Schweiz überhaupt ist
Ein Wettgutschein ist im Schweizer Markt kein 100-%-Bonus-Bonus auf die erste Einzahlung. Die zwei lizenzierten Veranstalter bieten vielmehr drei Sorten von Aktionen an, die der Gesetzgeber ausdrücklich erlaubt: Gratiswetten mit fixem Nennwert, Quotenboosts auf ausgewählte Wetten und Profitboosts auf den Nettogewinn eines definierten Ereignisses. Alle drei brauchen eine vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Aufsicht insgesamt 24 solcher Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt – Zahlen, die das tatsächliche Werbevolumen in der Schweiz überschaubar halten.
Wer im ausländischen Online-Segment einen Gutschein gewohnt ist, muss umdenken. Ein Quotenboost erhöht die angebotene Quote einer Einzelwette für eine bestimmte Auswahl und ist an klare Bedingungen geknüpft. Ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines konkreten Sportereignisses um einen festgelegten Prozentsatz. Beide sind bei Sporttip nur online verfügbar, pro Spielenden nur einmal nutzbar und in Einsatz wie Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost ersatzlos. Das ist die Form, in der ein «Gutschein» bei einem Schweizer Anbieter auftritt – eher ein Preisschild mit Aufschlag als ein Geschenk auf das Konto.
Die Spielregeln: Bonus, Gratiswette und ihre Bedingungen
Ein Gutschein ohne Einzahlung existiert in der Schweiz in der Form, dass die Loterie Romande im Winter 2026-1 Spielguthaben an Aktionstagen verteilt hat, ohne dass eine Einzahlung verlangt wurde. Wer den Code innert sieben Tagen im verifizierten Konto einlöste, bekam zehn Franken Spielguthaben auf das Wallet – insgesamt 7’000 Stück, dreissig Tage gültig. Die Aktion lief an sieben Spieltagen zwischen Dezember 2026-1 und März 2026. Diese Form ist die Ausnahme, nicht die Regel. In den meisten Fällen ist eine Aktion an eine Wette gebunden, an eine Mindestquote oder an eine Mindestanzahl von Voraussagen.
Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Voraussage. Vier Tipps bringen fünf Prozent Bonus auf den Nettogewinn, sieben Tipps 20 Prozent, zehn Tipps 40 Prozent und fünfzehn Tipps 100 Prozent. Der Einsatz und die Gewinnerhöhung sind limitiert; was genau gilt, regeln die Spielregeln. Solche Stufenmodelle klingen grosszügig, sind aber an eine Kombiwette gebunden, deren einzelne Quoten miteinander multipliziert werden. Wer auf den Bonus von 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen spekuliert, hat gleichzeitig fünfzehn Wetten, die allesamt eintreffen müssen. Die Sporttip-Spielregeln zeigen hier, was eine Gratiswetten-Aktion in der Schweiz wirklich kostet: nicht den Bonus, sondern die fünfzehn richtigen Tipps.
Gratisspielguthaben aus Promotionen ist in beiden lizenzierten Häusern nicht auszahlbar. Das ist im Geldspielgesetz so vorgesehen und in den Teilnahmebedingungen beider Anbieter ausdrücklich festgehalten. Wer mit einem Gutschein gewinnt, bekommt den Nettogewinn; das Startguthaben aus dem Gutschein selbst bleibt auf dem Konto und wird für weitere Wetten verwendet oder verfällt am Ende der Gültigkeitsfrist. Das unterscheidet die Schweizer Variante fundamental von der ausländischen Werbung mit «echtem Geld», in der Gratisspielguthaben manchmal zur Auszahlung freigegeben wird.
Wie viel eine Gratiswette wert ist
Eine Gratiswette, deren Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückbezahlt wird, ist auf einem Zweiwege-Markt mit beiden Quoten 1.90 etwa folgend wert: der Nennwert mal (Quote minus eins) geteilt durch die Quote, multipliziert mit der Auszahlungsquote des Marktes. Bei einem Nennwert von zehn Franken und einem fairen Markt liegt der durchschnittliche Gegenwert deutlich unter zehn Franken. Das ist kein Fehler des Marktes, sondern die Mechanik: Wer keinen Einsatz riskiert, kann auch nur den Nettogewinn abschöchönen. Auf einem Markt mit beiden Quoten 1.90 liegt die Auszahlungsquote des Marktes bei etwa 105 Prozent – im umgekehrten Verhältnis zur Marge. Damit fällt der durchschnittliche Wert einer Zehn-Franken-Gratiswette auf etwa vier Franken, je nach Berechnungsmethode und Auszahlungsquote des Marktes. Der nominelle Wert ist zehn Franken. Was übrig bleibt, ist der Erwartungswert. Die beiden Zahlen haben erstaunlich wenig miteinander zu tun.
Die Logik gilt für alle Stufenmodelle, die einen Bonus auf den Nettogewinn einer Gutschein auszahlen. Der Nettogewinn ist immer der Gewinn abzüglich Einsatz; was der Gutschein hinzufügt, ist ein Aufschlag auf den Nettogewinn, nicht eine Verdoppelung des Einsatzes. Wer sich vom Stufenversprechen «100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen» blenden lässt, sollte die Multiplikation der Einzelquoten mitrechnen. Schon bei vier Voraussagen mit Quote 1.50 ergibt das eine Gesamtquote von rund 5.06; bei fünfzehn Voraussagen ist das Produkt entsprechend grösser – und die Trefferwahrscheinlichkeit entsprechend kleiner. Die Gratisspielguthaben ist also nicht der Hauptgewinn, sondern die Mitnahme auf einer Wette, die aus eigener Tasche bezahlt wurde.
Rechtslage: warum die Auswahl so klein ist
In der Schweiz dürfen Sportwetten nur von zwei Veranstaltern angeboten werden, und beide brauchen eine kantonale Veranstalter- und Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS). Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport – jeder in seinem Vertragsgebiet. Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst die Deutschschweizer Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Das Vertragsgebiet der Loterie Romande umfasst die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann ein Online-Konto beim zuständigen Veranstalter eröffnen; wer ausserhalb wohnt, hat bei dem anderen Veranstalter keinen Anspruch auf ein Konto.

Eine Schweizer Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Das bedeutet: Jede andere Marke, die in der Schweiz Sportwetten anbietet, tut dies ohne Schweizer Bewilligung. Die Aufsichtsbehörde ist die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern), nicht die ESBK, die nur Spielbanken beaufsichtigt. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit einer Busse bis zu 500’000 Franken geahndet werden (Art. 131 BGS). Wer eine ausländische Plattform nutzt, bewegt sich damit in einem Markt, der hier nicht zugelassen ist. Das ist die juristische Seite; die praktische Seite kommt im Abschnitt über Spielerschutz und Sperrliste.
Was bewahrt ist und was bewahrt sein darf
Die zugelassenen Sportarten und Wettarten stehen auf einer geschlossenen Liste der Gespa, datiert 10.09.2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden gelten nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Rangwetten nur, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Eckball- und Kartenmärkte fehlen auf der Liste; ein eigener Esports-Bereich fehlt ebenfalls. Das ist die Form, in der die Schweizer Bewilligung das Wettangebot definiert: nicht alles, was ein internationaler Buchmaggler anbietet, ist in der Schweiz erlaubt. Wer einen Markt sucht, der auf einer ausländischen Plattform verfügbar ist, aber auf der Schweizer Liste fehlt, wird ihn bei Sporttip oder Jouez Sport nicht finden.
Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind vom Wetten ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Live-Wetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Das BGS enthält keine statutarische Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist gesetzlich nicht eigens geregelt; was bei Sporttip angeboten wird, ist eine Eigenschaft des Anbieters: Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt zur Verfügung steht, besteht nicht. Virtuelle Sportwetten sind im rechtlichen Rahmen nicht abschliessend geklärt; über sie zu schreiben hiesse, die fehlende Feststellung mit Behauptungen zu füllen.
Spielerschutz: Limiten, Spielsperre und das schweizweite Register
Sportwetten sind ein Grossspiel; die Gespiellenregeln gelten auch für Gutscheine. Wer bei Swisslos Sporttip mitmachen will, muss vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für einen, sieben und dreissig Tage setzen (Oberlimite 9’999 Franken, für unter 21-Jährige 1’000 Franken). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens 10’000 Franken pro 30 Tage beschränkt, das Wallet-Guthaben auf höchstens 10’000 Franken. Diese Limiten setzt der Spielende selbst, nicht der Staat – das ist die Logik des Gesetzes (Art. 87 VGS). Wer mit einem Gutschein spielt, unterliegt denselben Limiten wie mit eigenem Geld; der Gutschein ist keine Hintertür.
Eine Spielsperre lässt sich bei Swisslos produktbezogen für einen bis 180 Tage selbst setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Spielbanken einschliesslich Online-Spielbanken sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich gemäss Gesetz erst nach drei Monaten wieder aufheben (Art. 84 VGS); eine Fachstelle ist einzubeziehen (Art. 81 BGS). Wer gesperrt ist, hat weder Anspruch auf Einsatz noch auf Gewinn (Art. 45 BGS). Gesperrte oder minderjährige Spielende erhalten also auch einen allfälligen Gutschein nicht.
Testkäufe der Gespa
Die Gespa hat im Jahr 2025 an Verkaufsstellen getestet, ob die Alterskontrolle vor Ort funktioniert. Bei 47.5 Prozent von 200 Versuchen wurde einem Minderjährigen eine Sportwette verkauft. Wer die Alterskontrolle an Schweizer Verkaufsstellen für streng hält, sollte diese Zahl im Hinterkopf behalten. Die Lizenzierten Plattformen haben in der eigenen Online-Welt andere Kontrollmechanismen – Identitätsprüfung beim Hochladen des Ausweises, Abgleich mit Adressdatenbanken, eine Registrierung pro Person. Beide Häuser verlangen mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten; das ist in den Sporttip-Spielregeln ausdrücklich festgehalten.
Boni und Aktionen bei den lizenzierten Veranstaltern
Die zwei lizenzierten Veranstalter haben unterschiedliche Aktionen im Programm, aber denselben rechtlichen Rahmen: Gratisspiele und Gutschriften brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Beide bieten Quoten- und Profitboosts für ausgewählte Wetten an, beide haben einen Kombiboost, beide schränken die Auszahlung von Gratisspielguthaben aus. Die folgende Übersicht zeigt, was die zwei Häuser konkret anbieten, und worauf ein Spielende achten muss, bevor er eine Aktion auswählt.
Swisslos Sporttip
Sporttip betreibt Sportwetten für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Das Wettprogramm umfasst Prematch- und Live-Wetten, Einzel-, Kombinations- und Systemwetten sowie eine Bet-Builder-Funktion für voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung. Quotenboosts und Profitboosts sind nur online verfügbar, pro Spielenden nur einmal nutzbar und in Einsatz wie Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von mindestens 1.50 pro Voraussage; die Bonusstufen reichen von 5 Prozent bei vier bis 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen. Der Mindesteinsatz pro Einzel- und Kombinationswette beträgt einen Franken, der Höchsteinsatz 1’000 Franken pro Einzel- oder Kombinationswette und 10’000 Franken pro Systemwette. Diese Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Wer bei Swisslos mit Spielguthaben spielt, kann dieses per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein aufladen (Mindestbetrag 20 Franken), höchstens 10’000 Franken innert 30 Tagen und nur, solange das Wallet-Guthaben 9’999 Franken nicht übersteigt. PostFinance Pay wird als Zahlungsart angeboten, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Gewinne bis 1’000 Franken pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne darüber werden innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis ausgezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer (Fussball rund 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert zehn Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Für Spielende, die wissen wollen, was der Gutschein in Euro und Rappen wert ist, lohnt sich ein Blick auf die Multiplikation der Quoten. Der Gewinn einer Wette ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote; das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Diese Rundung gehört zur Mechanik dazu und sollte bei der Erwartung eines Bonusauskurses mitbedacht werden.
Loterie Romande Jouez Sport
Jouez Sport betreibt Sportwetten für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende; Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens 10’000 Franken pro 30 Tage beschränkt; das Wallet-Guthaben ist auf 10’000 Franken beschränkt. Gewinne bis 1’000 Franken netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die angegebene IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Wintersaison 2026-1/2026 lief vom 17. Dezember 2025-1 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen: Wer innert sieben Tagen den an National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt 10 Franken Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück Spielguthaben verteilt, mit einer Gültigkeit von 30 Tagen. Diese Form ist die deutlichste Ausprägung eines Gutscheins ohne Einzahlung im Schweizer Markt: ein Code, ein Zeitfenster, ein kleiner Betrag, keine Auszahlung. Wer sich einen grösseren Gutschein erwartet, sucht in einem Markt, den es hier nicht gibt.
Was die zwei Häuser gemeinsam haben
Beide Veranstalter unterstehen der Gespa, beide haben ein geschlossenes Wettangebot nach der Gespa-Liste, beide bieten Quoten- und Profitboosts sowie Kombiboost, beide haben Cash-Out für bestimmte Wetten und beide schliessen Gratisspielguthaben von der Auszahlung aus. Die Aktionen sind klein, der Bewilligungsprozess ist sichtbar, die Bedingungen sind in den Teilnahmebedingungen dokumentiert. Wer eine Aktion auswählt, sollte prüfen, in welcher Form das Spielguthaben gutgeschrieben wird (Wallet), wie lange es gültig ist und auf welche Wetten es eingesetzt werden kann. Diese Mechanik gehört zum Vertrag, nicht zur Werbung.
Offshore-Anbieter: warum die Tabelle sie aufführt
Die Gespa führt eine Sperrliste von Domains ausländischer Anbieter, die in der Schweiz ohne Bewilligung Sportwetten anbieten. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019; Ende 2025 waren 671 Domains aufgeführt. Schweizer Telekomanbieter blocken diese Domains per DNS. Gesperrte Domains tauchen unter neuen Adressen wieder auf – ein Vorgang, den die Gespa «Domain-Hopping» nennt und bei dem Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als Beispiele erscheinen. Wer eine Plattform aus der Sperrliste dennoch erreicht, hat sie über einen Umweg gefunden; der Anbieter bleibt ohne Schweizer Bewilligung.
Eine ausländische Lizenz – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer in der Schweiz Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung organisiert, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden; ein Schweizer Rekursweg existiert nicht, der Spielerschutz wird nicht durchgesetzt. Das ist der Grund, warum die Tabelle diese Anbieter aufführt, ohne sie zu empfehlen: Sie sind da, Schweizer Spielende treffen sie, und die Beschreibung ihrer Stellung im Schweizer Recht gehört zur ehrlichen Einordnung.
Wann ein Offshore-Anbieter in Frage kommt
Wer als Schweizer Spielender einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung nutzt, tut dies in einem Markt ohne Schweizer Aufsicht. Das bedeutet: keine Gespa-Kontrolle der Quoten, keine Gespa-Kontrolle der Spielerkonten, kein Anschluss an die schweizweite Spielsperre, keine Schweizer Zahlungsgarantie. Gleichzeitig hat ein Offshore-Anbieter oft ein breiteres Wettprogramm, andere Quotenstrukturen und Aktionen, die in der Schweiz nicht zulässig wären. Diese Aktionen sind in der Schweiz aber weder beworben noch geschützt. Wer sie nutzt, sollte sich bewusst sein, dass die Werbeaussagen eines ausländischen Anbieters hier weder geprüft noch durchgesetzt werden. Für Spielende, die das nicht akzeptieren wollen, sind die zwei lizenzierten Veranstalter die einzige Schweizer Variante.
Die zwei lizenzierten Anbieter im Detail
Swisslos Sporttip: das Deutschschweizer Standardprogramm
Sporttip ist das Sportwetten-Produkt der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und basiert auf der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Online-Teilnahme ist auf Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet beschränkt; eine Spielsperre darf nicht bestehen, jede Person darf sich nur einmal registrieren. Wer ein Konto eröffnet, lädt einen Ausweis hoch; die Daten werden aus dem Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Diese Schritte sind im Gesetz vorgesehen (Art. 47–52 VGS) und werden bei beiden Veranstaltern gleich umgesetzt.
Das Wettprogramm deckt die Sportarten ab, die auf der Gespa-Liste stehen: Fussball, Eishockey, Tennis, Basketball und ähnliche Disziplinen; was auf der Liste fehlt, fehlt auch im Programm. Quotenboosts und Profitboosts sind online für Prematch-Einzelwetten verfügbar, pro Person einmal, in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost ist online, Prematch, Live und auf Systemwettfuktionen verfügbar, verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von mindestens 1.50 und reicht von 5 Prozent bei vier bis 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen. Cash-Out ist online verfügbar für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; eine Garantie pro Markt besteht nicht.
Loterie Romande Jouez Sport: das Westschweizer Programm
Jouez Sport ist das Sportwetten-Produkt der Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone. Der Regulierungsrahmen ist identisch: Sportwetten als Grossspiel, Bewilligung von Gespa, Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, geschlossene Liste der erlaubten Sportarten und Märkte. Aktionen wie die «JouezSport – Patinoires et Stades» der Wintersaison 2026-1/2026 zeigen die typische Form eines Schweizer Gutschenorts: ein Code, ein Zeitfenster, ein kleiner Betrag, keine Auszahlung. Wer eine Aktion in dieser Form annimmt, sollte wissen, dass das Spielguthaben auf das Wallet geht, nicht aufs Bankkonto.
Wer in der Westschweiz wohnt und in den Cinq-Genfer-Kantonen spielen will, kann bei der Loterie Romande ein Konto eröffnen. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann sich nur bei Swisslos registrieren – das Vertragsgebiet ist nicht teilbar. Eine Registrierung bei beiden ist nicht möglich und nicht nötig: Wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt, hat zu Loterie Romande keinen Zugang, und umgekehrt. Diese geografische Trennung gehört zum Modell.
Offshore-Anbieter im Überblick
Die folgenden Marken tauchen in der Schweizer Spielerschaft auf, haben aber keine Schweizer Bewilligung. Sie werden hier namentlich aufgeführt, damit eine Leserin weiss, mit welcher Kategorie von Anbieter sie es zu tun hat. Sie zu nutzen ist in der Schweiz nicht verboten; es ist aber ein Markt ohne Schweizer Aufsicht.
BetAlright
BetAlright gehört zur Kategorie der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die ausgewiesene Lizenz ist nicht feststellbar und hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer dort spielt, ist nicht an das schweizweite Sperrregister angeschlossen und hat keinen Schweizer Rekursweg. Die Plattform kann auf der Sperrliste der Gespa erscheinen, was einen Zugriff über Schweizer DNS-Server blockieren würde.
Interwetten
Interwetten ist in der Schweiz einer der wiederkehrenden Namen auf der Sperrliste. Die Gespa nennt Interwetten explizit als Beispiel für Domain-Hopping. Wer die Marke dennoch erreicht, hat sie über einen Wegfinden. Schweizer Bewilligung: Keine.
Roobet
Roobet gehört zur Kategorie ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz ist nicht feststellbar, und der Anbieter untersteht keinerlei Kontrolle durch die Gespa. Er ist damit vergleichbar mit Marken wie BetAlright oder Funbet.
Funbet
Funbet gehört zur Kategorie ohne Schweizer Bewilligung. Da keine Lizenz vorliegt und keine Verbindung zu Schweizer Aufsichtsbehörden besteht, unterliegt der Anbieter keinerlei Spielerschutz-Vorgaben nach hiesigem Recht.
Cloudbet
Cloudbet gehört zur Kategorie ohne Schweizer Bewilligung.
AmunRa
AmunRa gehört zur Kategorie ohne Schweizer Bewilligung.
1xBet
1xBet gehört zur Kategorie ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke operiert als internationale Plattform, verfügt jedoch über keine Zulassung für den Schweizer Markt. Eine Prüfung der Lizenz war nicht möglich.
DirectionBet
DirectionBet gehört zur Kategorie ohne Schweizer Bewilligung.
Was eine Gratiswette rechnerisch bedeutet
Die Mechanik einer Gratiswette ist im Schweizer Markt die gleiche wie überall: Der Einsatz wird bei einem Gewinn nicht zurückbezahlt. Eine Zehn-Franken-Gratiswette auf einem Zweiwege-Markt mit beiden Quoten 1.90 hat folgenden durchschnittlichen Wert: Der Nennwert (10 Franken) wird mit dem erwarteten Nettogewinn multipliziert, der aus (Quote minus eins) mal der Trefferwahrscheinlichkeit besteht. Bei Quote 1.90 ist (Quote minus eins) gleich 0.90, die Trefferwahrscheinlichkeit bei einem fairen Markt rund die Hälfte, womit beide Seiten kommen. Bei diesem idealisierten Markt liegt die Auszahlungsquote des Marktes bei rund 105 Prozent – was über 100 Prozent liegt, weil die Marge fehlt. Real hat sie eine Marge. Bei einer Marge von etwa 5 Prozent liegt die Auszahlungsquote bei rund 95 Prozent; der Erwartungswert der Gratiswette reduziert sich entsprechend. Der nominelle Wert ist zehn Franken. Was als Erwartungswert übrig bleibt, ist die Aussage, die ein vernünftiger Vergleich liefert. Der Erwartungswert einer Zehn-Franken-Gratiswette auf einem Zweiwege-Markt mit Quoten 1.90 und einer typischen Marge liegt je nach angenommener Auszahlungsquote bei etwa 4 bis 4.5 Franken.
Das ist die Mechanik, die jedes Stufenmodell im Hintergrund hat. Der Bonus von 5 Prozent bei vier Voraussagen ist eine Aufstockung des Nettogewinns um 5 Prozent, nicht eine Verdoppelung des Einsatzes. Bei fünfzehn Voraussagen ist die Aufstockung 100 Prozent; die fünfzehn Wetten müssen dafür eintreffen. Wer auf einer Sporttip-Kombiwette mit fünfzehn Voraussagen spielt, hat eine Gesamtquote, die das Produkt der fünfzehn Einzelquoten ist. Liegt jede Einzelquote bei 1.50, ist die Gesamtquote etwa 437,6 – ein attraktiver Multiplikator, der durch die Trefferwahrscheinlichkeit von fünfzehn Ereignissen gleichzeitig eingeschränkt wird. Der erwartete Nettogewinn entspricht damit dem eines Einzelgewinns, und der Bonus von 100 Prozent wird auf einen Betrag angewendet, dessen Erwartung tiefer ist als der Nominalwert der Wette.
Annahmen
Die Berechnung beruht auf drei Annahmen, die ein Leser kennen sollte. Erstens: Die Gratiswette wird auf einem Zweiwege-Markt mit beiden Quoten 1.90 platziert; andere Märkte verändern den Wert. Zweitens: Der Markt hat eine Marge von etwa 5 Prozent, entsprechend einer Auszahlungsquote von rund 95 Prozent; bei einer höheren Marge sinkt der Wert der Gratiswette, bei einer tieferen Marge steigt er. Drittens: Die Gratiswette wird nicht teilweise genutzt; wer den Nennwert auf mehrere kleine Wetten verteilt, hat im Erwartungswert dasselbe Ergebnis, wenn die Auszahlungsquote identisch ist. Diese Annahmen sind explizit, weil sie das Ergebnis bestimmen; ohne sie hätte dieselbe Rechnung mehrere mögliche Werte.
Was der Leser damit anfangen kann
Wer einen Gutschein der Kategorie «CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig» bekommt, sollte sich fragen, ob er in 30 Tagen eine Wette mit genügend Quote findet, um den Nennwert zu realisieren. Wer einen Quotenboost auf einer Einzelwette bekommt, sollte prüfen, ob der Boost den Markt gegenüber dem regulären Quotenpreis wirklich verbessert. Wer einen Profitboost auf den Nettogewinn bekommt, sollte die Bedingung prüfen, unter der der Boost verfällt – bei Cash-Out zum Beispiel. Wer einen Kombiboost nutzt, sollte die Multiplikation der Einzelquoten mitrechnen und sich fragen, ob er fünfzehn Voraussagen gleichzeitig treffen will. In allen Fällen ist der Bonus nicht der versprochene Prozentwert, sondern der erwartete Wert unter den eigenen Wahrscheinlichkeiten – und der erwartete Wert ist immer niedriger als der Nominalwert.
Wer was bekommt: eine Auswahl nach Spielertyp
Nicht jeder Gutschein passt zu jedem Spielenden. Die folgende Übersicht zeigt, welcher Gutschein für welchen Typus passt – ohne Wertung, ohne Ranking, nur als Entscheidungshilfe.
Wer ab und zu eine Einzelwette auf Fussball setzt und einen kleinen Bonus auf den Gewinn schätzt, ist mit einem Profitboost bei Sporttip gut bedient. Wer mehrere Tipps kombinieren will und die höhere Auszahlung schätzt, sollte den Kombiboost nutzen und sich der Multiplikation der Quoten bewusst sein. Wer auf Eishockey in der Westschweiz wohnt, hat zur Wintersaison die Chance auf einen Code aus den National-League-Stadien, der 10 Franken Spielguthaben aufs Wallet bringt. Wer eine breitere Auswahl an Aktionen sucht, findet sie nur ausserhalb der Schweiz – und nimmt damit den Verlust der Schweizer Aufsicht in Kauf.
Wer einen Gutschein in Form von Spielguthaben bekommt, sollte prüfen, ob er auf das Wallet geht und ob das Wallet auf 10’000 Franken beschränkt ist. Wer mit der Wallet spielt, kann höhere Gewinne direkt auszahlen lassen, sofern die IBAN stimmt. Wer mit einer Gratiswette spielt, weiss, dass der Einsatz nicht zurückbezahlt wird; das ist die Mechanik, die jede Gratiswette hat, unabhängig vom Anbieter. Wer mit einem Gutschein ohne Einzahlung spielt, sollte den Code rechtzeitig einlösen – die Gültigkeit ist meist 30 Tage.
Die zwei Lager
Die folgende Aufteilung fasst die Spaltung des Schweizer Marktes zusammen: Auf der einen Seite stehen Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport – die zwei lizenzierten Veranstalter mit Schweizer Aufsicht, geschlossenem Wettprogramm nach Gespa-Liste und der Verpflichtung, Gratisspiele und Gutschriften vorab zu melden. Auf der anderen Seite stehen acht internationale Marken ohne Schweizer Bewilligung, die Schweizer Spielende über ihre Domains erreichen, aber keine Gespa-Aufsicht und keinen Schweizer Rekursweg haben. Diese Spaltung ist im Geldspielgesetz begründet; sie wird sich nicht durch Verdauende auflösen.
Häufige Fragen zu Wettgutscheinen in der Schweiz
Gibt es Wettgutscheine bei Schweizer Veranstaltern, und wer genehmigt sie?
Ja, aber klein und selten. Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport bieten Quoten- und Profitboosts, einen Kombiboost und gelegentlich Promotional-Credit-Aktionen wie die Winteraktion der Loterie Romande an. Gratisspiele und Gutschriften brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); die Aufsicht hat im Jahr 2025 insgesamt 24 Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Werbung für nicht bewilligte Aktionen ist verboten, ein Promo-Code wird hier nicht veröffentlicht. Die Aktionen laufen direkt über das verifizierte Konto beim Veranstalter.
Was bedeutet ein Wettgutschein ohne Einzahlung, und welche Bedingungen hängen daran?
In der Schweiz bedeutet ein Gutschein ohne Einzahlung meist einen Code, der in einem Zeitfenster im verifizierten Konto eingegeben wird und einen kleinen Betrag Spielguthaben aufs Wallet bringt. Die Winteraktion der Loterie Romande verteilte 10 Franken pro Code, insgesamt 7’000 Stück, mit einer Gültigkeit von 30 Tagen. Das Guthaben ist nicht auszahlbar; es lässt sich für Wetten verwenden, und Gewinne daraus werden regulär ausgezahlt, sofern das Konto die Limiten und die Verifizierung erfüllt.
Wird der Einsatz einer Gratiswette aus einem Gutschein mit dem Gewinn ausgezahlt?
Nein. Bei einer typischen Gratiswette wird nur der Nettogewinn ausgezahlt, der Einsatz selbst bleibt auf dem Spielkonto und wird für weitere Wetten verwendet oder verfällt am Ende der Gültigkeitsfrist. Das gilt für beide Schweizer Veranstalter und ist im Geldspielgesetz so vorgesehen. Wer mit einer Zehn-Franken-Gratiswette auf einer Wette mit Quote 3.00 gewinnt, bekommt 20 Franken ausgezahlt – nicht 30.
Gibt es Gutscheine für Bestandskunden, und wo liegen die Grenzen?
Bestandskundengutscheine sind in der Schweiz deutlich seltener als Neukundengutscheine im ausländischen Online-Segment. Quoten- und Profitboosts sowie der Kombiboost sind Aktionen, die für Bestandskunden offenstehen und an Wettbedingungen geknüpft sind. Die Grenzen liegen in der Bewilligungspflicht: Jede Aktion mit Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Wer eine Aktion sucht, sollte die Spielregeln und Teilnahmebedingungen des Veranstalters prüfen und dort die konkreten Bedingungen lesen.
Gelten Verlustlimiten und Spielsperren auch bei Wetten mit Gutschein?
Ja. Die Spiellimiten und die Spielsperre sind nicht vom Zahlungsmaterial abhängig; sie gelten für jede Wette, ob mit eigenem Geld oder mit Spielguthaben aus einer Aktion. Vor der ersten Teilnahme setzen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage (Oberlimite 9’999 Franken, unter 21 Jahren 1’000 Franken); eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine Spielsperre schliesst das Konto von jeder Aktion aus, einschliesslich Gutscheinen und auszahlbarer Gewinne.
Wie wird der Gewinn einer Wette mit Gutschein aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Gewinn ist Einsatz mal Quote. Bei einer Kombiwette ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten; das Ergebnis wird bei Sporttip auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Bei einer Gratiswette ist nur der Nettogewinn (Gewinn minus Einsatz) auszahlbar, nicht der Einsatz selbst. Bei Verlust wird nichts ausgezahlt; die Wette ist ungültig. Wer den erwarteten Wert einer Gratiswette berechnen will, multipliziert den Nennwert mit dem erwarteten Nettogewinn unter Berücksichtigung der Marktmarge.
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