Wetten ohne Limit in der Schweiz – was die Bewilligung fordert und was sie kostet

Updated Oktober 2026
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Wer in der Schweiz online Sport wetten will, kommt an einer Lizenz nicht vorbei – und eine Lizenz, die alle Schweizerinnen und Schweizer bedient, gibt es nur zweimal. Swisslos betreibt Sporttip im Deutschschweizer Vertragsgebiet und in Liechtenstein, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport in der Westschweiz. Beide sind nach dem Geldspielgesetz bewilligt, beide verlangen von jedem Spielenden vor der ersten Wette selbst gesetzte Verlust- und Einsatzlimiten. Ein «Wettanbieter ohne Limit», der innerhalb der Schweiz legal arbeitet, existiert nicht. Wer solche Angebote sieht, sitzt auf einer ausländischen Seite ohne Schweizer Bewilligung, ohne Sperrregister-Anschluss und ohne Schweizer Rechtsschutz. Die Frage «online wetten ohne Limit 2026» zerfällt damit in zwei sehr unterschiedliche Pfade: das Schweizer System mit selbstgesetzten Grenzen und das Angebot jenseits der Schweizer Aufsicht. Was die beiden trennt, was sie kosten und für wen welches Modell passt, ist der Stoff dieser Seite.

Eine geschlossene Schranke steht an einer ruhigen Bergstrasse im Morgennebel, dahinter Tannen und eine nasse Wiese.
Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme an Sporttip festlegen, wie viel sie pro Tag, pro 7 Tage und pro 30 Tage höchstens verspielen wollen.

Datenstand: 19. Oktober 2026, geprüft gegen die Webseite der Swisslos, der Loterie Romande und gegen die Geldspielgesetzgebung des Bundes (Stand am 1. Januar 2024 für die Geldspielverordnung).

Was «Wetten ohne Limit» in der Schweiz überhaupt heisst

«Ohne Limit» ist im Schweizer Recht kein Produkt, sondern eine Lücke. Wer eine Sportwette ohne obere Verlust- oder Einsatzgrenze anbietet, bewegt sich ausserhalb der Bewilligung – die Seite ist nach Art. 4 BGS in der Schweiz nicht zugelassen, fällt nicht unter die Aufsicht der Gespa und kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt werden. Der DNS-Block der Schweizer Netzbetreiber tritt an die Stelle einer Lizenz. Das Gegenstück ist das Schweizer System: hier gibt es keine staatlich gesetzte Obergrenze für Einzahlungen, aber die Veranstalterin muss jeden Spielenden vor der ersten Wette eine eigene Verlustlimite setzen lassen. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 24 Stunden – die Schweizer Veranstalter haben in ihren Bedingungen 72 Stunden daraus gemacht. Wer sich innerhalb dieses Rahmens bewegt, hat ein voll bewilligtes Angebot vor sich, mit angeschlossener Spielsperre, Auszahlung an ein Konto auf den eigenen Namen und Steuersicherheit; wer den Rahmen verlässt, hat im Erfolgsfall einen ausländischen Vertragspartner und im Streitfall einen ausländischen Gerichtsstand.

Ein Glas steht bis zum Rand gefüllt auf einem Holztisch, daneben ein Kugelschreiber und ein leeres Blatt Papier im Seitenlicht.
Die Sporttip-Einsatzlimiten betragen CHF 1 Mindesteinsatz, CHF 1'000 Höchsteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten und CHF 10'000 für Systemwetten.

Die populäre Vorstellung, «ohne Limit» sei das lockere Angebot und das bewilligte das strenge, dreht das Verhältnis um. Das bewilligte System definiert den Schutzraum, das ausländische definiert das, was wegfällt, wenn dieser Schutzraum verlassen wird. Für die meisten Spielenden ist das bewilligte Angebot genau das Modell, das «Wetten ohne Limit» als Frage beantwortet, bevor es gestellt wird: eigene Limite, sofortige Senkung, verzögerte Erhöhung. Wer dieses Modell kennt, versteht sowohl die Anziehungskraft ausländischer Angebote als auch ihren Preis.

Die zwei bewilligten Anbieter im Vergleich

Die Auswahl ist klein, und sie ist vollständig. Swisslos und Loterie Romande sind die einzigen Veranstalterinnen, denen die Kantone Sportwetten anvertraut haben.

Ein Bergsee in der Dämmerung mit einem leeren Holzsteg, die Wasseroberfläche ist ruhig und Nebel zieht über die Hänge.
Bei Grossspielen mit geringem Gefährdungspotenzial darf die Veranstalterin darauf verzichten, die Festlegung von Höchstwerten zu verlangen, muss die Möglichkeit dazu aber jederzeit bieten (Art. 87 Abs. 3 VGS).
Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin / Produkt
Swisslos Sporttip Bewilligung (BGS, Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel – Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung (BGS, Aufsicht Gespa) Société de la Loterie de la Suisse Romande – Produkt Jouez Sport
Interwetten keine ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
GG.BET keine ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
N1 Bet keine ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
MyStake keine ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
WirWetten keine ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
Donbet keine ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
1xBet keine ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
BetOnRed keine ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

Acht Anbieter stehen ohne Schweizer Bewilligung in dieser Übersicht. Sie werden hier aufgeführt, weil Schweizerinnen und Schweizer auf sie stossen – über ausländische Werbung, über Affiliate-Links, über Sportler-Sponsoring, das im Schweizer Werbealltag auftaucht. Dass sie hier namentlich erscheinen, ist keine Empfehlung; es ist die Information, dass diese Marken in der Schweiz über keine Bewilligung verfügen, nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen sind und ihre Domains in der Gespa-Sperrliste landen können.

Der Fokus dieser Seite liegt auf den zwei bewilligten Angeboten, weil dort die Frage «ohne Limit» ihre klare Antwort hat und weil dort ein Schweizer Rechtsrahmen den Schutzraum organisiert. Wer dort sein Konto führt, hat die in Art. 87 VGS vorgesehenen eigenen Limiten, eine Spielsperre mit Registerwirkung und das Vorgehen nach Art. 50 VGS – Auszahlung an ein Konto auf den eigenen Namen, kein Krypto-Umweg, kein anonymer Geldtransfer.

Limiten, die jeder Spielende selbst setzt

Die Schweizer Lösung gibt kein Limit vor und verbietet das Setzen eines eigenen Limits gleichzeitig. Das ist der Kern von Art. 87 VGS: die Veranstalterin muss ab Kontoeröffnung verlangen, dass die Spielerin oder der Spieler einen oder mehrere Höchstwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust festlegt. Ohne diese Festlegung ist die Teilnahme nicht möglich. Bei Grossspielen mit geringem Gefährdungspotenzial darf die Veranstalterin darauf verzichten, die Festlegung zu verlangen – muss aber jederzeit die Möglichkeit dazu bieten. Das ist die Ausnahme, die die Regel bestätigt: die Sperre ist die Norm, nicht das Fehlen der Sperre.

Was das in der Praxis heisst, führen die beiden Anbieter in ihren Bedingungen aus.

Wie die Limite bei Swisslos und Sporttip wirken

Bei Sporttip – das Produkt der Swisslos für ihr Vertragsgebiet – müssen Spielende vor der ersten Teilnahme festlegen, wie viel sie pro Tag, pro 7 Tage und pro 30 Tage höchstens verspielen wollen. Die Oberlimite für volljährige Spielende beträgt CHF 9’999 je Periode, für unter 21-Jährige gilt eine maximale Verlustlimite von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung frühestens nach 72 Stunden – Swisslos hat die in Art. 87 Abs. 4 VGS vorgesehene Mindestfrist von 24 Stunden aus eigenem Ermessen verschärft. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage, die Einzahlungen oberhalb des festgelegten Betrags sperrt. Was an Gewinnen, Rückzahlungen und Promotionsguthaben aufs Wallet ausbezahlt wird, erhöht die Limite – das verhindert, dass die Sperre durch ein erfolgreiches Wochenende an Bedeutung verliert. Die Verlustlimite misst den Nettoverlust, also die Einsätze abzüglich der auf das Spielkonto ausbezahlten Gewinne. Das, was oben herauskommt, ist die tatsächliche Belastung des Spielkapitals.

Bei Sporttip gibt es zusätzlich harte Einsatzlimiten pro Wette, die unabhängig von den selbstgesetzten Verlustlimiten greifen: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1’000, Höchsteinsatz für Systemwetten CHF 10’000. Swisslos kann diese Werte jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Verlustlimiten wirken kumulativ, die Einsatzlimiten wirken pro Wette – wer beides versteht, weiss, an welcher Stelle das System bei ihm anschlägt.

Wie die Limite bei Loterie Romande und Jouez Sport wirken

Bei Jouez Sport, dem Produkt der Loterie Romande für die Westschweiz, gilt dasselbe Prinzip, mit eigenen Werten. Spielende müssen obligatorische Verlustlimiten für Kalendertag, Kalenderwoche und Kalendermonat festlegen – ohne diese Festlegung ist die Teilnahme nicht möglich. Die Tageslimite darf die Wochenlimite nicht übersteigen, und die Wochenlimite darf die Monatslimite nicht übersteigen. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst 72 Stunden nach der Änderung; obligatorische Limiten lassen sich nicht über die Obergrenzen erhöhen und nicht aufheben. Pro Wette gelten bei Jouez Sport Mindesteinsatz CHF 2, Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500, Höchstgewinn pro Wette CHF 300’000; für Multiple ist der Gesamtgewinn auf CHF 1’000’000 begrenzt. Das Wallet selbst nimmt höchstens CHF 10’000 pro 30 Tagen auf, und das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen – auch nicht durch Kleingewinne.

Die Differenzen zwischen den beiden Anbietern fallen dort auf, wo jemand mit Grenzen plant. Bei Swisslos liegt die Wochenobergrenze bei CHF 9’999, bei Loterie Romande unterhalb der betragsmässigen Schwesterlimite – exakte Werte nennt der Anbieter beim Anlegen des Kontos, weil sie an die individuell gesetzte Tageslimite gekoppelt sind. Bei den Einsatzlimiten pro Wette hat Jouez Sport einen doppelt so hohen Mindesteinsatz und einen halb so hohen Maximaleinsatz wie Sporttip; für sehr kleine Spielkonten wirkt die Tiefstschwelle bei Sporttip grosszügiger, für sehr grosse das Limit bei Sporttip höher. Im Gewinn liegen beide Anbieter zusammen am oberen Rand dessen, was ein Spielender vernünftig mit einer Einzelwette mitnehmen kann.

Wie schnell eine Limitenänderung greift

Die Zeitachse zwischen Wunsch und Wirkung ist das, was die Schweizer Lösung von einem ausländischen Angebot am deutlichsten trennt. Eine Senkung der eigenen Limite wird mit Klick wirksam – das gilt für beide Veranstalterinnen und ist auch in Art. 87 Abs. 4 VGS so vorgesehen. Wer am Dienstagabend merkt, dass die Limite zu hoch war, spielt ab Mittwoch mit der tieferen Zahl, ohne dass eine Bestätigung nötig ist. Eine Erhöhung der eigenen Limite ist bewusst verzögert: die Verordnung sieht 24 Stunden als Untergrenze vor, beide Schweizer Veranstalterinnen haben 72 Stunden daraus gemacht. Wer freitags die Monatslimite erhöht, kann sie am Montag nutzen – das Wochenende dazwischen ist Sperrzone.

Diese Verzögerung ist kein Bürokratie-Unfall, sondern ein designtes Korrektiv. Eine Erhöhung unter emotionalem Druck soll nicht im selben Moment verfügen, in dem die Anfrage gestellt wird. Wer das weiss, kann diese 72 Stunden nutzen, um die Erhöhung am Montag noch einmal zu prüfen. Wer ausländische Anbieter nutzt, hat diese Schutzschicht nicht. Dort wirkt eine selbst gesetzte Limite nach den Hausregeln des Anbieters, oft mit sofortiger Möglichkeit zur Erhöhung – was als Freiheit verkauft wird, ist die Aufhebung der Bedenkzeit, die der Schweizer Rahmen bewusst einbaut.

Selbstsperre und vorübergehender Spielausstieg

Die Limite ist die eine Schutzschicht, die Sperre die andere. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Wer sich für vier Wochen aussperrt, kommt erst danach wieder rein. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein – wer bei Swisslos gesperrt ist, kann nicht einfach zur Loterie Romande oder in ein Online-Casino ausweichen. Bei beiden Schweizer Veranstalterinnen gilt: eine Person darf sich nur einmal registrieren, die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das schliesst Doppelsperren aus und macht den Registereintrag zur wirksamen Sperre.

Das Gesetz verlangt zusätzlich einen vorübergehenden Spielausstieg für einen selbst festgelegten Zeitraum von höchstens sechs Monaten, wahlweise für einzelne Spielkategorien oder alle Spiele (Art. 89 VGS). Das ist nicht die Spielsperre, sondern eine Atempause, die jede Veranstalterin anbieten muss. Wer nach drei schwierigen Wochen einen Monat aussetzen will, findet diese Funktion im Konto – wer sie nutzt, kommt nicht über dauerhafte Sperren und nicht über das Register, aber er nimmt sich selbst für die Zeit raus, in der ein klarer Kopf wieder möglich wird.

Eine Spielsperre von Frist wegen, die wegen Überschuldung oder Sucht ausgesprochen wird, ist nicht dasselbe wie eine freiwillige Sperre und nicht dasselbe wie der vorübergehende Ausstieg. Sie wird durch die Vollzugsbehörde ausgesprochen, kann nur unter Beteiligung einer Fachstelle aufgehoben werden, und ihre Aufhebung ist frühestens nach drei Monaten möglich (Art. 84 VGS). Für eine Seite, die das eigene Verhalten ordnet, ist sie nicht der erste Anlaufpunkt – aber sie existiert im System, und sie gilt, wenn andere Wege nicht funktionieren.

Was eine ausländische Seite konkret wegnimmt

Wer «Wetten ohne Limit» liest und auf eine ausländische Seite klickt, sollte wissen, was beim Wechsel weg vom bewilligten Angebot verlorengeht. Eine ausländische Lizenz – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Eine ausländische Seite muss sich nicht an Art. 87 VGS halten, muss kein 72-Stunden-Intervall für Limitenerhöhungen einhalten, muss keine schweizweite Spielsperre führen. Wer dort spielt, ist nicht über das Schweizer Register gesperrt, wenn er bei Swisslos eine Spielsperre gesetzt hat – die Sperre gilt nur auf der Schweizer Seite. Bei einer anderen ausländischen Seite ist eine bei Swisslos gesetzte Sperre kein Hindernis.

Die Konsequenzen reichen über den Spielerschutz hinaus. Gewinne aus einem ausländischen Angebot fallen nicht unter die schweizweite Steuerfreigrenze für Grossspielgewinne; insbesondere der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. «Je nach Kanton» schreibt die Forschung, und das gilt hier wörtlich. Wer in einem Kanton mit strenger Praxis spielt, deklariert jeden Gewinn aus dem Ausland. Dazu kommt: die Auszahlung an ein Konto auf den eigenen Namen ist Schweizer Pflicht (Art. 50 Abs. 2 VGS); eine ausländische Seite kann in Kryptowährung oder über einen Drittkanal auszahlen, was bei Schweizer Banken zu Rückfragen führt, und was im Streitfall die Frage eröffnet, wohin der Gewinn eigentlich geflossen ist.

Rechtlich schliesslich ist das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung im Land eine Straftat – bis 3 Jahre Freiheitsstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis 5 Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft; die Strafverfolgung trifft den Anbieter. Aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Wer vom ausländischen Anbieter nichts mehr hat – Domain weg, Sitz im Ausland, kein Ansprechpartner –, bleibt auf einem Verlust sitzen, der nirgendwo reklamierbar ist. Die DNS-Sperrliste der Gespa, die 671 Domains Ende 2025 umfasste, ist nicht Symbol, sondern Mechanismus: Schweizer Internetprovider blockieren den Zugang über Nameserver, und wer nach dem Block die Seite findet, surft nicht an einem bewilligten Angebot vorbei.

Das ist der Preis von «ohne Limit». Er lautet nicht in Franken, sondern in entzogenen Schutzregeln und entzogener Rekursmöglichkeit. Wer ihn zahlt, weiss, was er verliert.

Eigenkontrolle, Fremdkontrolle, kein Ersatz

Spielerschutz in der Schweiz folgt einem einfachen Dreisatz: die Spielenden setzen sich eigene Limiten, die Veranstalterinnen machen diese Vorgabe zur Pflicht, und das Register schliesst die Sperre gegen Ausweichversuche. Die Eigenkontrolle ist der Ausgangspunkt. Wer sie nicht freiwillig nutzt, hat eine Selbstanmeldepflicht erfüllt, ohne sie zu spüren; wer sie überbeansprucht, kann über die Erhöhung 72 Stunden nachdenken; wer sie nicht erhöht, bleibt bei der Zahl, die er selbst gesetzt hat. Das System traut den Spielenden zu, ihre eigenen Grenzen zu kennen, und es baut eine Verzögerung ein, in der das Kennenlernen nachgeholt werden kann.

Eine ausländische Seite kennt diese Verzögerung nicht. Sie verlangt keine Eröffnungslimite, sie setzt keine 72-Stunden-Frist, sie führt keine schweizweite Sperre. Ihr Schutz ist das, was sie als Hausregeln führt – oft weniger als das, was die Schweiz von ihr verlangen würde, wenn sie denn eine Bewilligung hätte. Wer dort spielt, hat nicht mehr Freiheit, sondern weniger Mechanismus: weniger Bedenkzeit, weniger Register, weniger Rückendeckung. Die einzige Grenze, die er dort findet, ist die seines eigenen Kontos und die seiner Zahlungsmittel.

Was eine typische Wette rechnerisch kostet

Die Frage, was ein Buchmacher von jeder Wette behält, ist die Frage nach dem Quotenschlüssel – dem Anteil der Einsätze, den der Markt als Gewinne zurückgibt. Bei einer ausgeglichenen Zweierwette mit zwei Quoten von 1.90 gegen 1.90 ergibt sich: Auszahlungsanteil = 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0.95, also rund 95 %. Die Marge – das, was der Veranstalter im Mittel pro eingesetztem Franken einbehält – ist damit rund 5 %. Bei einem Monatsbudget von CHF 1’000, das einmal vollständig gesetzt wird, liegt der zu erwartende Verlust bei rund CHF 50 – kein Abzug, der an einem Wochenende weh tut, aber ein Betrag, der addiert wird, ohne dass eine einzelne Wette viel daran ändert.

Das ist die Bandbreite, nicht ein einzelner Wert. Livewetten und Spezialmärkte haben höhere Margen, Favoritenwetten und grosse Fussballmärkte haben niedrigere; eine angenommene Marge um 5 % ist die Grössenordnung, in der die meisten Vorausmärkte liegen, und sie ist auch die Grössenordnung, in der die Schweizer Veranstalter ihre Quoten kalibrieren. Wer diese Zahl vor Augen hat, sieht einen Bonus oder eine «Risikofreie Wette» mit anderen Augen – der Rabatt, den der Anbieter gewährt, ist genau der Bruchteil, den er ohnehin eingenommen hätte. Wer den Spread ignoriert, weil er «nur ab und zu» spielt, zahlt ihn trotzdem; er sieht nur die Rechnungen nicht, die am Ende des Monats anfallen.

Wer welches Angebot nutzt

Die Wahl zwischen den zwei Schweizer Anbietern ist regional vorgegeben: wer im Vertragsgebiet der Swisslos wohnt, hat Sporttip als online bewilligtes Angebot; wer in der Westschweiz wohnt, hat Jouez Sport. Wer umzieht, kann sein Konto nur dort führen, wo der Anbieter bewilligt ist. Beide Anbieter verlangen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in ihrem Vertragsgebiet – eine Adresse im Wallis öffnet kein Konto bei Swisslos, eine Adresse in Zürich keines bei Loterie Romande. Wer zwischen den Angeboten wechseln will, hat dafür kaum Spielraum.

Wer das Schweizer Angebot nicht nutzt, hat eine ausländische Seite zur Wahl – mit allen im Abschnitt «Was eine ausländische Seite konkret wegnimmt» beschriebenen Folgekosten: keine Sperre aus der Schweiz, keine Schweizer Auszahlungspflicht, eigene Steuerlage je nach Kanton, mögliche DNS-Sperre. Wer dorthin geht, geht nicht zur «freieren» Version der Schweizer Angebote, sondern in ein paralleles System mit anderen Regeln. Die meisten dieser Seiten kennen ihre Quoten besser, als sie den Schutz kennen, den sie weglassen; der Anreiz liegt in einer schmaleren Auswahl, einer anderen Sortimentstiefe oder in Märkten, die das Schweizer System nicht anbietet, weil das Bundesrecht nur eine geschlossene Liste erlaubt (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Was es kostet, erläutert der Abschnitt «Was eine ausländische Seite konkret wegnimmt».

Häufige Fragen

Welche Limiten müssen vor der ersten Sporttip-Teilnahme gesetzt werden, und wie hoch ist die Oberlimite?

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip verlangt Swisslos die Festlegung von Verlustlimiten für 1 Tag, 7 Tage und 30 Tage; die Oberlimite für volljährige Spielende beträgt CHF 9’999 je Periode, für unter 21-Jährige gilt eine maximale Verlustlimite von CHF 1’000. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich, die den CHF 20 übersteigenden Wallet-Kauf sperrt.

Wie schnell wirkt eine Senkung der Limiten, und wie lange dauert eine Erhöhung bei Swisslos?

Eine Senkung der Limiten wird sofort wirksam, noch im selben Konto; eine Erhöhung greift frühestens nach 72 Stunden, also nicht im Wochenend-Rhythmus. Diese Frist haben Swisslos und Loterie Romande in ihren Bedingungen ausdrücklich verankert, obwohl das Gesetz nur 24 Stunden als Untergrenze vorsieht – die Verschärfung ist Selbstbindung, nicht Verordnungstext.

Gibt es eine staatliche Obergrenze für Einzahlungen, oder nur eigene Limiten und Wallet-Grenzen der Veranstalter?

Eine staatliche Obergrenze für Einzahlungen gibt es in der Schweiz nicht; das Geldspielgesetz überlässt den Höchstwert den Spielenden selbst (Art. 87 VGS). Praktisch wirken die Wallet-Grenzen der Veranstalterinnen – bei Swisslos höchstens CHF 10’000 Spielguthaben pro 30 Tagen, Wallet-Guthaben gedeckelt bei CHF 9’999 – und die vom Spielenden selbst gesetzten Verlust- und Einzahlungslimiten, nicht ein Bundeshöchstwert.

Was geht verloren, wenn ein ausländischer Anbieter ohne Limiten und ohne Schweizer Bewilligung genutzt wird?

Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS); die Seite unterliegt nicht dem Schweizer Sperrregister, kennt keine Spielsperre mit Registerwirkung und keine 72-Stunden-Verzögerung für Limitenerhöhungen. Die Auszahlung folgt den Hausregeln des Anbieters statt Art. 50 VGS, Gewinne sind je nach Kanton steuerlich anders zu behandeln als Schweizer Grossspielgewinne, und die Seite kann auf der Gespa-Sperrliste landen, was den Zugang über Schweizer DNS-Server sperrt.

Wie hoch sind die Einsatzlimiten pro Wette bei Sporttip, und kann Swisslos diese ändern?

Bei Sporttip gelten Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1’000 und Höchsteinsatz für Systemwetten CHF 10’000; eine Wette über diesen Werten wird nicht angenommen. Swisslos behält sich ausdrücklich vor, diese Werte jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern – die Limiten sind Veranstalterbedingung, nicht Verordnungstext.

Was ist ein vorübergehender Spielausstieg von höchstens sechs Monaten, und wie unterscheidet er sich von der Spielsperre?

Ein vorübergehender Spielausstieg nach Art. 89 VGS ist eine selbstgewählte Pause für einzelne Spielkategorien oder alle Spiele, die maximal sechs Monate dauert; das Konto bleibt grundsätzlich offen. Die Spielsperre nach Art. 80-82 BGS ist eine Registereintragung, die dauerhaft wirkt und auch andere Schweizer Veranstalterinnen sowie Casinos erfasst; sie wird nur mit Beteiligung einer Fachstelle und frühestens nach drei Monaten aufgehoben.

Inhalt erstellt vom Team «Willkommensbonusch.com»