Impressum – Willkommensbonusch.com
Willkommensboni bei Sportwetten sind das Thema von Willkommensbonusch.com; das Impressum sagt, wer die Seite betreibt, was sie anbietet und was nicht und welche Gesetze für das Thema in der Schweiz gelten.
Betreiberin der Website
Firma, Rechtsform, Sitzadresse, Handelsregisternummer und eine E-Mail-Adresse zur direkten Kontaktaufnahme sind unter willkommensbonusch.com zu finden. Rechtlich beruhen die Angaben auf Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das klare, vollständige Angaben zur Identität und eine Kontaktadresse mit elektronischer Post fordert.
Was angeboten wird und was nicht
Die Website informiert redaktionell über Sportwetten und Bonusangebote. Wetten werden nicht angenommen, Spielerkonten nicht geführt, Geld nicht entgegengenommen und Verträge zwischen Leserschaft und Wettanbietern nicht vermittelt. Prognosen mit Gewinnzusage enthält sie nicht.
Sportwetten im Schweizer Geldspielrecht
Das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Online-Sportwetten gehören zu den Grossspielen und werden von der Interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) in Bern überwacht. Zwei Veranstalterinnen haben eine Bewilligung: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung. Die Gespa führt Angebote ohne Schweizer Bewilligung auf ihrer Sperrliste und lässt sie per DNS sperren (Art. 86 BGS); Werbung für nicht bewilligte Geldspiele ist nach Art. 74 BGS verboten. Wetten dürfen nur Personen ab 18 Jahren.
Haftung
Die Beiträge werden sorgfältig recherchiert und regelmässig überprüft. Quoten, Wettprogramme, Bonusbedingungen und Teilnahmebedingungen ändern sich allerdings laufend, weshalb die aktuellen Angaben der jeweiligen Veranstalterin gelten. Für Entscheidungen auf Grundlage der Inhalte übernimmt Willkommensbonusch.com keine Haftung. Links auf fremde Websites wurden beim Setzen geprüft; für spätere Inhalte ist allein deren Betreiberin verantwortlich, und rechtswidrige Inhalte führen, sobald sie bekannt werden, zur Entfernung des Links.
Urheberrecht
Das Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) schützt die Texte, Tabellen und Grafiken dieser Website. Wer sie über das gesetzliche Zitatrecht hinaus nutzen möchte, braucht vorher die schriftliche Zustimmung der Redaktion.
Hilfe bei Spielsucht
Sportwetten bergen ein Suchtrisiko. Wer bei sich oder bei Angehörigen Anzeichen für exzessives Geldspiel bemerkt, erhält bei den kantonalen Suchtberatungsstellen und den Fachstellen für Spielsucht vertrauliche, kostenlose Beratung. Die bewilligten Veranstalterinnen erlauben Limiten und eine Spielsperre.
Stand: 19. Oktober 2026.
Inhalt erstellt vom Team «Willkommensbonusch.com»
