Aktuelle Sportwettenanbieter-Angebote in der Schweiz im Überblick
Wer hier nach einem «Bonus»-Knopf sucht, sucht am falschen Ort. Die Schweizer Wettlandschaft ist eine geschlossene Anstalt: zwei Organisatoren, ein festes Wettprogramm, Genehmigungspflicht für jede Gratisspielaktion, und das war es im Kern. Was die Anbieter aktuell an Aktionen fahren, ist eher ein Marketing-Restposten als das, was internationale Vergleichsportale unter «Aktuelle Sportwettenanbieter Angebote» verstehen. Diese Seite liest die Angebote deshalb gegen den Strich: was sie kosten, was sie bringen, und wann das Kleingedruckte den Unterschied macht.

Datenstand: 19. Oktober 2026; geprüft gegen die Gespa-Liste der bewilligten Veranstalter und die Sperrliste.
Was eine Aktion im Schweizer Rahmen überhaupt kostet
Ein Buchmacher ist ein Geschäft mit Margin in jeder Quote. Das heisst: selbst eine werbewirksame «Gratiswette» bezahlt ihren Einsatz nicht zurück, wenn sie gewinnt. Was im internationalen Vergleich als «100 % Bonus» oder «risikofreie Wette» verkauft wird, hat hier zwei Tore zu durchlaufen, bevor es überhaupt existieren darf. Erstens: die Organisatoren sind gesetzlich auf zwei festgelegt, Swisslos und Loterie Romande. Zweitens: Gratisspiele und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Einwilligung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS), und diese Einwilligung wird einzeln erteilt. 2025 hat die Aufsicht 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos gegeben. Das ist die ganze Zahl von Aktionen, die im letzten Jahr offiziell stattgefunden haben.

Bonus versus Gratiswette – der Unterschied liegt im Einsatz
Der Markt spricht oft von «Bonus», meint aber sehr Unterschiedliches. Eine Gratiswette ist ein Wettguthaben, das der Anbieter dem Spielkonto gutschreibt; gewinnt die Wette, wird in der Regel nur der Nettogewinn ausgezahlt, der Einsatz der Gratiswette verfällt. Ein Bonus ist klassischerweise ein prozentualer Zuschlag auf eine Einzahlung, der an Umsatzbedingungen geknüpft ist, bevor er auszahlbar wird. Beide Formen sind Spielguthaben, kein Bargeld, und beide haben Bedingungen, die über die Gewinnhöhe entscheiden.
Quotenboost und Profitboost – der Gewinn wird erhöht, der Einsatz bleibt riskant
Bei Sporttip/Quotenboosts wird eine Voraussage mit einer erhöhten Einzelquote beworben, bei einem Profitboost der mögliche Nettogewinn eines ausgewählten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide Varianten gelten nur online für Prematch-Einzelwetten, sind pro Wettende nur einmal nutzbar, und Einsatz sowie Erhöhung sind limitiert. Wird die Wette per Cash-Out vorzeitig beendet, verfällt der Boost.

Der Kombiboost – das einzige regelmässige Angebot bei Sporttip
Bei Sporttip gibt es einen festen Mechanismus, der ohne separate Genehmigung auskommt: den Kombiboost. Wer vier oder mehr Voraussagen auf einem Wettschein kombiniert, jede einzelne zu einer Quote von mindestens 1.50, bekommt einen prozentualen Zuschlag auf den Nettogewinn. Die Staffelung liest sich wie eine Marketingtabelle, ist aber handfest: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Mechanismus gilt online, Prematch, Live und für Systemwetten gleichermassen.
Der Nettogewinn ist Einsatz mal (Gesamt-)Quote minus Einsatz. Bei einer Einzelquote von 1.50 und sieben Voraussagen ergibt sich eine Gesamtquote von 1.50 hoch 7, also rund 17.09; bei einem Einsatz von 10 Franken wäre der Bruttogewinn 170.90 Franken, der Nettogewinn 160.90 Franken, der Boost 20 %, also 32.18 Franken zusätzlich, gesamt 192.98 Franken. Der Boost wird auf den Nettogewinn oben drauf gelegt, nicht auf die Quote selbst. Wer die Mathematik einer Kombiwette kennt, weiss: die Gesamtquote steigt mit jeder Voraussage multiplikativ, die Trefferquote sinkt im selben Verhältnis. Der Boost macht eine hohe Gesamtquote nicht wahrscheinlicher, er bezahlt lediglich den Treffer etwas besser, wenn er eintritt.
Was eine 1.90/1.90-Wette über den Markt verrät
Ein Buchmacher kalkuliert seine Marge in jede Quote ein. Eine faire Münze – Trefferwahrscheinlichkeit 50 % – müsste zu Quote 2.00 angeboten werden; in der Realität steht sie bei beiden Seiten leicht unter 2.00. Der Unterschied heisst Marge und ist das, was vom Markt übrig bleibt. Wer an einem Markt zwei Ausgänge zu je Quote 1.90 antrifft, sieht die Rechnung schnell: die Auszahlungsquote über alle Ausgänge ist 1 geteilt durch (1/1.90 + 1/1.90), also 1 geteilt durch rund 1.0526, was rund 95 % ergibt. Die Marge ist damit rund 5 %.
Das ist die Grössenordnung, in der sich die Schweizer Quoten bewegen, wenn die Anbieter überhaupt frei kalkulieren dürfen. International sind 2 % bis 4 % bei grossen Fussballmärkten üblich, bei kleineren Märkten oder Livewetten liegen die Margen deutlich höher. Wer hier «beste Quoten» bewertet, vergleicht Margen über mehrere identische Märkte, nicht Einzelquoten. Die Margen der beiden Schweizer Organisatoren selbst sind nicht öffentlich ausgewiesen; sie lassen sich nur aus konkreten Wettprogrammen herausrechnen, und da gibt es pro Markt, pro Spiel und pro Zeitpunkt andere Werte.
Warum Schweizer Quoten sich weniger unterscheiden als internationale
Bei zwei Organisatoren mit regionaler Aufteilung bleibt für den Wettbewerb um die Quote wenig Raum. Beide bedienen ähnliche Hauptmärkte – Fussball, Eishockey, Tennis – und publizieren ihr Wettprogramm auf ähnlichem Stand. Die Quoten liegen nahe beieinander; Ausreisser nach oben oder unten sind kurzfristig, etwa bei späterer Programmveröffentlichung oder bei Sonderaktionen. Wer das Beste aus seiner Wette herausholen will, vergleicht vor einer Wette das aktuelle Wettprogramm beider Anbieter – und akzeptiert, dass der Unterschied selten mehr als ein paar Prozentpunkte Marge ausmacht.
Bonusumsatz und Anforderungen, die im Kleingedruckten stehen
Eine Aktion hat drei Hebel: die Mindestquote, den Umsatzfaktor und die Frist. Bei internationalen Anbietern sind Werte wie 5-facher Umsatz des Bonus, 1.90 Mindestquote und 30 Tage Frist alltäglich. Bei Swisslos und Loterie Romande sind die Anforderungen grundsätzlich anders gelagert, weil die Spielformen andere sind: Sporttip kennt keinen klassischen Einzahlungsbonus mit Umsatzfaktor, sondern den Kombiboost und befristete Boosts auf Einzelwetten. Die Gratisspielguthaben, die per Gespa-Genehmigung ausgegeben werden, sind zeitlich befristet, an einen bestimmten Anlass gebunden und nicht auszahlbar.
Warum Gratisspielguthaben bei Swisslos nicht ausgezahlt wird
Swisslos schreibt Gratisspielguthaben aus Promotionen auf das Spielkonto und knüpft die Auszahlung an Bedingungen, die im Einzelfall von der Gespa-Genehmigung abhängen. Die Spielregeln sind hier klar: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer mit Gratisspielguthaben spielt und gewinnt, spielt im Hausgeld, und der Gewinn wandert je nach Aktion entweder auf das Spielkonto oder wird nach Erfüllung weiterer Bedingungen auszahlbar. Das ist der Hauptunterschied zu internationalen Anbietern, wo eine Gratiswette oft nach einem Gewinn als Echtgeld-Gewinn behandelt wird.
Schweizer Bewilligungslage: nur zwei Organisatoren sind zugelassen
Die Ausgangslage ist klar und wird vom Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) gesetzt: Sportwetten sind ein Grossspiel, die Aufsicht liegt bei der Gespa, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen und Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide brauchen eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine Spielbewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer in der Schweiz Sportwetten anbietet, ohne eine dieser beiden Bewilligungen zu besitzen, macht sich strafbar – bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe für gewerbsmässiges Handeln.
Wer in welchem Kanton spielen darf
Die Online-Registrierung ist an den Wohnsitz im Vertragsgebiet des jeweiligen Anbieters gebunden. Swisslos/Sporttip bedient die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande mit Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in einem Kanton wohnt, der nicht zum Vertragsgebiet des jeweiligen Anbieters gehört, kann sich bei diesem Anbieter nicht online registrieren – das System der beiden regionalen Anbieter schliesst das aus.
Wer im Ausland sitzt, kann hier nicht spielen
Die Online-Teilnahme setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet voraus. Wer im Ausland lebt und nur vorübergehend in der Schweiz weilt, fällt nicht in den Kreis der Berechtigten. Für ausländische Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung gilt das umgekehrt: Schweizer Kundinnen und Kunden sind über die IP-Erkennung und die Bedingungen ausgeschlossen, und die Gespa führt eine Sperrliste, die ausländische Domains per DNS-Sperre für Schweizer Anschlüsse unzugänglich macht. Die Liste wird ständig aktualisiert; im Herbst 2025 waren es 671 Domains. Wird eine gesperrte Domain durch eine neue ersetzt, spricht die Gespa von Domain-Hopping; die Sperre wird typischerweise innert Stunden erneuert.
Was beworben wird – und was nicht
Werbekanäle für Glücksspiele unterliegen dem BGS: Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel in der Schweiz ist verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 74 Abs. 3 und Art. 131 BGS). Für die Inhalte heisst das: die zwei Organisatoren werben mit ihren Produkten im eigenen Vertragsgebiet und über die Verkaufsstellen, internationale Bonuswerbung ist tabu. Eine Zeitbeschränkung für Werbung gibt es im Gesetz nicht.
Warum die «besten Angebote»-Werbung im internationalen Stil hier nicht funktioniert
Im Ausland gehört eine «Willkommensbonus»-Seite zum Standardrepertoire jedes Buchmachers. Hier fehlt die Grundlage: ohne offene Konkurrenz keine aggressiven Eröffnungsangebote, ohne weitere Konkurrenten keine Notwendigkeit, mit grossen Summen um Neukunden zu werben. Die Folge sind kleine, schmale Aktionen, oft an bestimmte Ereignisse gebunden, oft zeitlich eng befristet. Wer hier nach «Aktuelle Sportwettenanbieter Angebote» sucht, muss sich auf diese Engführung einlassen.
Zahlungen und Auszahlungsgeschwindigkeit bei den Schweizer Anbietern
Bei Swisslos wird das Spielguthaben über das Swisslos-Wallet verwaltet. Aufladen lässt es sich per PostFinance Pay – die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt – oder per Einzahlungsschein, mit einem Mindestbetrag von CHF 20 und einer Höchstgrenze von CHF 10’000 innert 30 Tagen. Ein Kauf ist zudem nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Das ist eine harte Kontoschranke, die aus dem Geldwäscherecht kommt und nichts mit dem Spiel selbst zu tun hat.
Auszahlung auf das eigene Konto – ohne Umweg
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Auszahlungen sind nur auf Konten auf den eigenen Namen möglich (Art. 50 Abs. 2 VGS); eine Überweisung auf Drittkonten oder Krypto-Wallets ist ausgeschlossen. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Bearbeitung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.
Welche Zahlungsmittel bei Loterie Romande akzeptiert werden
Die Loterie Romande akzeptiert über ihre Verkaufsstellen Bargeld und in zunehmendem Mass bargeldlose Zahlungsmittel. Welche Online-Zahlungsmittel konkret auf der Plattform jeux.loro.ch hinterlegt sind, ist nicht in den öffentlich zugänglichen Spielregeln abschliessend dokumentiert. Wer eine Auszahlung auf ein Konto bei einer Schweizer Bank oder PostFinance erwartet, liegt richtig; die Bedingungen sind über alle Verkaufsstellen dieselben, weil die Loterie Romande ihre Spielkonten über die zentrale Plattform führt.
Sportarten, Turniere und das gesetzlich erlaubte Wettprogramm
Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind ausgeschlossen, ebenso Wetten auf Trainingsläufe, Eckball- oder Kartenmärkte und Esports. Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Ranglistenwetten sind nur erlaubt, wo die Liste es ausdrücklich vorsieht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS ausgeschlossen.
Welche Sportarten den Haupttrakt ausmachen
Fussball und Eishockey dominieren das Programm, weil sie den grössten Schweizer Wettmarkt haben; Tennis, Handball, Basketball und Formel 1 ergänzen das Angebot. Wintersportarten sind saisonal stark vertreten, Nischensportarten wie Snooker oder Darts nur in Randzeiten. Die Programmstruktur folgt dem internationalen Mainstream, mit Fussball als Tagestreiber und Eishockey als nationalem Schwergewicht.
Livewetten und Cash-Out
Livewetten sind erlaubt, sofern der Organisator eine entsprechende Bewilligung hält. Bei Sporttip läuft die Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen zur Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Neue Buchmacher: warum «neu» hier praktisch nichts bedeutet
Internationale Vergleichsportale listen regelmässig «neue Buchmacher», oft mit Lockangeboten im zwei- bis dreistelligen Eurobereich. In der Schweiz ist «neu» kein eigener Markt. Seit Inkrafttreten des BGS 2019 gibt es nur die zwei bewilligten Organisatoren, und ein dritter wird vom Gesetz nicht zugelassen. Anbieter, die mit «neuer Schweizer Buchmacher» werben, sind entweder schon vorher aktiv gewesen und lediglich mit einer neuen Marke angetreten, oder sie bewerben ihren Auftritt über eine ausländische Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hat.
Wie sich eine Schweizer Bewilligung von einer ausländischen Lizenz unterscheidet
Eine Schweizer Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung plus eine Spielbewilligung pro Spiel unter dem BGS, ausgestellt von der Gespa nach Prüfung des Geschäftsmodells, der Geldwäschereikonformität und der Spielerschutzmassnahmen. Eine ausländische Lizenz – aus Curaçao, Malta, den Niederlanden oder anderswo – ist eine Bewilligung unter dem jeweiligen nationalen Recht, das in der Schweiz nicht anerkannt wird. Wer in der Schweiz wettet, wettet mit anderen Worten entweder unter Schweizer Aufsicht oder unter gar keiner für die Schweiz relevanten Aufsicht.
Warum ein junges Angebot kein besseres ist
Ein junger Anbieter hat in der Regel eine niedrigere Marktkapitalisierung, weniger Eigenkapital und ein noch nicht gefestigtes Risikomanagement. Das ist im internationalen Markt ein Risiko für die Spielenden, weil Pleiten und Auszahlungsstopps gerade in den ersten Betriebsjahren häufiger vorkommen. In der Schweiz fällt dieses Risiko weg, weil die zwei Organisatoren etablierte, durch die Kantone getragene Genossenschaften und Aktiengesellschaften sind, die seit Jahrzehnten bestehen. Hier bedeutet «neu» praktisch immer «für den Schweizer Markt irrelevant».
Das Ranking: was eine aktuelle Sportwettenanbieter-Liste in der Schweiz sinnvoll macht
Die Vorstellung einer «Top-10-Liste der Sportwettenanbieter» setzt voraus, dass es überhaupt zehn vergleichbare Anbieter gibt. In der Schweiz gibt es genau zwei, beide mit eigener Regionalhoheit, und beide in einem rechtlich geschützten Monopol. Eine breite Liste füllt sich nur, wenn ausländische Anbieter dazukommen – und die sind hier nicht bewilligt.
Was die zwei Schweizer Anbieter vergleichbar macht
Beide bedienen das gleiche Wettprogramm nach den gleichen Gespa-Vorgaben, beide kennen Verlustlimiten, Registrierungspflicht und Spielsperren, beide zahlen nur auf Konten auf den eigenen Namen aus. Die Unterschiede liegen im Detail – in der Tiefe des Wettprogramms pro Sportart, in den Limits, im Bedienkomfort der Plattform und in der Verfügbarkeit bestimmter Sonderfunktionen wie Cash-Out.
Was die Liste mit ausländischen Anbietern macht
Eine vollständige Liste muss diese Realität abbilden: zwei bewilligte Anbieter, dahinter eine Reihe ausländischer Marken, die formal nicht zugelassen sind und in der Schweiz keine Aufsicht geniessen. Eine solche Liste eignet sich nicht als Empfehlung, sondern als Information: wer hier wettet, wettet entweder unter Schweizer Aufsicht oder unter gar keiner; ein Ranking nach Quoten oder Bonus ist juristisch zweitrangig gegenüber der Frage, ob die Bewilligung vorhanden ist.
Die Tabelle: aktuelle Schweizer Buchmacher und ihre Bewilligungslage
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Organisator / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung (Grossspiel, Art. 21–25 BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung (Grossspiel, Art. 21–25 BGS) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| BetLabel | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Wirkung |
| X3Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Tobique (Kanada), in der Schweiz ohne Wirkung |
| AmunRa | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Wirkung |
| 22Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Wirkung |
| Boomerang Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Wirkung |
| ZotaBet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Wirkung |
| BC.Game | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Wirkung |
| BetFury | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht feststellbar; in der Schweiz ohne Wirkung |
Die Tabelle zeigt die Realität der Schweizer Wettlandschaft: zwei zugelassene Anbieter mit vollständigem Spielerschutz, acht ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung. Wer hier wettet, sollte die Frage «zugelassen oder nicht» vor jeder Quoten- oder Bonusfrage klären.
Schweizer Sportwettenanbieter im Profil
Swisslos Sporttip
Swisslos mit Sitz in Basel ist als Genossenschaft Trägerin des Sportwettenangebots in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein. Die Plattform Swisslos.ch führt die Marke Sporttip mit Einzelwetten, Kombiwetten, Systemwetten und Livewetten, dazu den Kombiboost, Quotenboosts und Profitboosts auf Einzelwetten sowie Cash-Out für ausgewählte Märkte. Die Verlustlimiten sind vor der ersten Teilnahme zu setzen (1, 7 und 30 Tage), eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden, eine Senkung sofort. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1 pro Einzel- oder Kombinationswette, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette.
Das Spielguthaben wird über das Swisslos-Wallet geführt, aufladbar per PostFinance Pay oder Einzahlungsschein (Mindestbetrag CHF 20, Höchstbetrag CHF 10’000 innert 30 Tagen). Auszahlungen erfolgen auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; zwei Auszahlungen pro Jahr sind gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % erhoben werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigung gehen direkt auf das Wallet, höhere Gewinne werden innert drei Arbeitstagen auf das Bankkonto überwiesen. Für Schweizer Spielende, die im Vertragsgebiet wohnen, ist Sporttip die einzig zugängliche legale Online-Plattform – und die einzige, die das Schweizer Sperrsystem voll mitträgt.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande führt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und unterhält 2’350 Verkaufsstellen mit 221 Mitarbeitenden. Das Angebot ist analog zu Sporttip strukturiert: Einzelwetten, Kombinationswetten, Livewetten, ein ähnliches Wettprogramm nach der Gespa-Liste. Wer in der Romandie wohnt, kann sich online bei jeux.loro.ch registrieren, sofern die üblichen Voraussetzungen erfüllt sind: Mindestalter 18 Jahre, Wohnsitz im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, eine einmalige Registrierung pro Person. Das Spielkonto folgt den gleichen Regeln wie bei Swisslos – Verlustlimiten, freiwillige Pause, Spielsperre, Auszahlung nur auf eigene Konten.
Wer eine Verkaufsstelle vorzieht, findet sie in praktisch jedem Quartier; die Kombination aus Online- und Offline-Zugang ist ein Merkmal beider Schweizer Anbieter. Die Loterie Romande hat 2025 von der Gespa 24 Einwilligungen für Gratisspiele erhalten, was auf eine breitere Aktionstätigkeit hindeutet als bei Swisslos. Diese Aktionen sind allerdings anlassbezogen – etwa zu grossen Sportanlässen – und nicht dauerhaft verfügbar. Wer dauerhaft von Aktionen profitieren will, muss sie im Einzelfall prüfen.
BetLabel
BetLabel ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz, die in der Schweiz Wirkung entfalten würde, ist nicht feststellbar. Wer in der Schweiz über BetLabel wettet, wettet ohne Schweizer Aufsicht, ohne Zugang zum Schweizer Sperrsystem und ohne Schweizer Rekursweg im Streitfall. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, woraufhin Schweizer Anschlüsse sie nicht mehr ohne weiteres erreichen. Das ist nicht per se ein Qualitätsurteil über die Plattform, sondern eine Aussage über die rechtliche Stellung in der Schweiz.
X3Bet
X3Bet tritt mit einer Tobique-Lizenz (Kanada) an, die in der Schweiz keine Wirkung hat. Für Schweizer Spielende gilt das gleiche wie bei anderen ausländischen Anbietern: keine Schweizer Bewilligung, kein Zugang zum hiesigen Sperrsystem, keine Schweizer Aufsicht. Eine Registrierung aus der Schweiz ist über die IP-Erkennung in der Regel blockiert; wer sie umgeht, wettet ausserhalb der Schweizer Schutzmechanismen. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen.
AmunRa
AmunRa ist ein weiterer ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz, die in der Schweiz anerkannt würde, ist nicht feststellbar. Wer aus der Schweiz auf AmunRa zugreift, tut dies ausserhalb der Schweizer Aufsicht; die Plattform kann auf der Gespa-Sperrliste landen und ist für Schweizer Anschlüsse dann nicht mehr direkt erreichbar. Das Profil und die Spieltiefe solcher Anbieter sind international dokumentiert; für die Schweizer Spielrealität ist die Bewilligungsfrage vorrangig.
22Bet
22Bet gehört zu den bekannteren ausländischen Marken, die Schweizer Spielende über Werbung und Affiliate-Links erreichen. Eine Schweizer Bewilligung hat 22Bet nicht; eine Lizenz, die in der Schweiz anerkannt würde, ist nicht feststellbar. Wer über 22Bet wettet, wettet ohne Schweizer Aufsicht und ohne Schweizer Sperrsystem. Die Gespa kann die Domain sperren.
Boomerang Bet
Boomerang Bet folgt dem gleichen Profil wie die übrigen ausländischen Marken: keine Schweizer Bewilligung, keine in der Schweiz wirksame Lizenz, kein Zugang zum hiesigen Sperrsystem. Die Plattform kann auf der Gespa-Sperrliste landen.
ZotaBet
ZotaBet ist ein weiterer ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenzsituation in der Schweiz ist nicht anders als bei den vergleichbaren Marken: keine in der Schweiz wirksame Lizenz, kein Schweizer Spielerschutz, keine Schweizer Aufsicht. Die Domain kann auf der Sperrliste stehen.
BC.Game
BC.Game tritt mit Krypto-fokus auf; eine Schweizer Bewilligung hat die Marke nicht. Wer in der Schweiz über die Plattform wettet, wettet ohne Schweizer Aufsicht, ohne Sperrsystem-Zugang und ohne Schweizer Rekurs. Auszahlungen auf Schweizer Bank- oder Postkonten sind über die Plattform nicht garantiert; Schweizer Spielende bewegen sich ausserhalb des hier geltenden Rahmens.
BetFury
BetFury schliesst die Liste der ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung ab. Die Lizenzsituation in der Schweiz ist mit den übrigen Marken vergleichbar: keine in der Schweiz wirksame Lizenz, kein Schweizer Spielerschutz, keine Schweizer Aufsicht. Die Domain kann auf der Sperrliste stehen.
Verantwortungsvolles Spielen: was jede Aktion mitdenken muss
Verlustlimiten sind in der Schweiz keine Empfehlung, sondern Pflicht: vor der ersten Wette sind die eigenen Maximalwerte für 1, 7 und 30 Tage zu setzen (Art. 87 VGS). Bei Swisslos liegt die Obergrenze bei CHF 9’999 für volljährige Personen und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage.
Spielsperre und Pause – freiwillig oder durch die Aufsicht
Wer sich selbst sperren will, kann bei Swisslos eine produktbezogene Sperre von 1 bis 180 Tagen setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist die schärfste Form des Selbstausschlusses. Daneben gibt es die freiwillige Pause und die Möglichkeit, sich von einer Fachstelle beraten zu lassen.
Wo Hilfe zu finden ist
Die Fachstelle «SOS-Spielsucht» und die Anlaufstellen der Kantone bieten Beratung und Hilfe bei problematischem Spielverhalten. Wer merkt, dass das eigene Spielverhalten ausser Kontrolle gerät, kann sich über die Spielsperre oder über die kantonale Beratungsstelle helfen lassen. Die Gespa veröffentlicht auf ihrer Website eine Liste der anerkannten Fachstellen.
Steuern: was ein Gewinn in der Schweiz auslöst
Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind in der Schweiz bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bund setzt den Freibetrag per 1.1.2026 auf CHF 1’071’000 fest (2025: CHF 1’070’400); die Kantone haben eigene Schwellen, die je nach Kanton variieren. Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Ein typischer Wettgewinn liegt weit unter dieser Schwelle – keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer.
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer; die kantonale Praxis ist unterschiedlich. Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen unabhängig von der Höhe. Wer ausländische Anbieter nutzt, sollte die kantonale Steuerpraxis kennen oder eine Steuerberatung fragen.
Die Verkaufsstelle als zweiter Kanal
Neben dem Online-Konto führen beide Anbieter ein dichtes Netz an Verkaufsstellen. Swisslos hat über 4’500 Verkaufsstellen in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein; die Loterie Romande hat 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Wer den analogen Weg bevorzugt, gibt seinen Wettschein an der Verkaufsstelle ab, mit Bargeld oder bargeldlos. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigung werden an der Verkaufsstelle ausbezahlt; höhere Gewinne werden überwiesen.
Gespa-Testkäufe 2025: was an der Verkaufsstelle passieren kann
Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen Testkäufe durchgeführt: in 47,5 % von 200 Versuchen wurde an Minderjährige eine Sportwette verkauft. Das ist kein Vorwurf an die Anbieter, sondern ein Befund über die Praxis an Verkaufsstellen. Wer als Minderjähriger nicht spielen darf, sollte sich an der Verkaufsstelle ausweisen müssen; tut er das nicht, ist der Verkauf rechtlich problematisch. Für die Bewertung der Anbieter heisst das: der Jugendschutz ist an der Verkaufsstelle durchlässiger als online, wo die Identitätsprüfung bei der Registrierung erfolgt.
Was die nächste Saison bringt
Die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten wird von der Gespa periodisch angepasst. Neue Wettbewerbe kommen hinzu, andere fallen weg, je nach internationaler Entwicklung und nach den Erfahrungen der Aufsicht. Wer das aktuelle Wettprogramm prüfen will, geht direkt auf Swisslos.ch, jeux.loro.ch oder die Gespa-Liste. Die Plattformen selbst zeigen im Wettschein nur das, was zum Zeitpunkt der Wettabgabe verfügbar ist.
Wo die Anbieter im Jahr 2026 ihre Schwerpunkte setzen
Fussball und Eishockey bleiben die Haupttraktoren. Wintersportarten ziehen saisonal nach. Die Gespa-Liste wird auch im Jahr 2026 weiter aktualisiert; für die Schweizer Anbieter ist die Stabilität des Programms ein Verkaufsargument gegenüber kurzfristigen Modeerscheinungen. Ausländische Marken setzen stärker auf neue Wettmärkte wie erweiterte Spielerstatistiken oder Mikrowetten, was hier nicht zulässig ist.
Häufige Fragen zu aktuellen Sportwettenanbieter-Angeboten
Welche Wettanbieter besitzen in der Schweiz eine Bewilligung?
In der Schweiz besitzen nur zwei Organisatoren eine Bewilligung für Sportwetten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide brauchen eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine Spielbewilligung, ausgestellt von der Gespa. Ausländische Lizenzen – aus Curaçao, Malta, Kanada oder anderswo – haben in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).
Welcher Sportwettenanbieter hat die besten Quoten, und woran lässt sich das messen?
Beste Quoten bedeuten tiefste Marge. Die Marge ist 100 % minus der Auszahlungsquote über alle Ausgänge eines Marktes. Bei einem Zweiwege-Markt zu Quote 1.90 / 1.90 beträgt die Auszahlungsquote rund 95 %, die Marge damit rund 5 %. Wer die Quoten vergleicht, rechnet die Margen identischer Märkte über mehrere Spiele und Anbieter aus; einzelne Quoten sind nicht vergleichbar, weil sie sich auf unterschiedliche Szenarien beziehen.
Welcher Sportwettenanbieter ist der beste, und welche Kriterien zählen dabei?
Die Frage führt in der Schweiz zu einer kurzen Antwort: die zwei zugelassenen Anbieter sind nach dem Gesetz gleichwertig, beide haben dieselben Schutzmechanismen. Was sie unterscheidet, ist das Vertragsgebiet (Deutschschweiz und Tessin bei Swisslos, Romandie bei Loterie Romande), die Programmstruktur pro Sportart und die Plattform. Wer in beiden Regionen Zugang hat, vergleicht das aktuelle Wettprogramm und den Komfort der App.
Wie unterscheiden sich Sporttip und Jouez Sport bei Mindest- und Höchsteinsatz?
Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz bei CHF 1 pro Einzel- oder Kombinationswette, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Die Loterie Romande legt ihre Limits in den eigenen Spielregeln fest; sie sind in der Grössenordnung vergleichbar, exakte Werte sind über die offiziellen Spielregeln von Jouez Sport zu prüfen.
Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettseiten?
Die Sperrliste ist die Liste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS-Sperre blockieren. Im Herbst 2025 waren es 671 Domains. Eine ausländische Wettseite, die auf die Liste kommt, ist aus den meisten Schweizer Anschlüssen nicht mehr ohne weiteres erreichbar; bei Domain-Hopping wird eine neue Domain innert Stunden gesperrt. Wer in der Schweiz über eine ausländische Seite wettet, die auf der Sperrliste steht oder stehen könnte, tut dies ausserhalb der Schweizer Aufsicht.
Weshalb sind Aktionen bei Swisslos und der Loterie Romande selten und klein?
Aktionen brauchen in der Schweiz die vorgängige Einwilligung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Gespa 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos gegeben. Das ist die Obergrenze dessen, was in einem Jahr an Aktionen überhaupt möglich ist. Die wenigen Aktionen, die stattfinden, sind klein, anlassbezogen und oft nur auf der eigenen Plattform sichtbar. Im internationalen Vergleich wirken die Angebote deshalb schmal – aber sie sind das, was der Schweizer Rahmen zulässt.
Bonus – Willkommensbonusch.com
Inhalt erstellt vom Team «Willkommensbonusch.com»
