Rechtslage

Auch ein Willkommensbonus unterliegt dem Recht: Das Geldspielgesetz (BGS) bestimmt seit dem 1. Januar 2019, wer Sportwetten veranstalten darf und wie dafür geworben werden darf. Die Gespa beaufsichtigt, dass beides eingehalten wird.

Eingeordnet werden Werbeworte wie «ohne Limit» oder «mit deutscher Lizenz» und Anmeldungen, die angeblich ohne Prüfung auskommen, dazu die Fragen nach der Legalität, nach der Steuer auf Gewinne und nach seriösen Anbietern. Zugelassen im Ausland heisst nicht bewilligt in der Schweiz.

Ohne Bewilligung wetten ist für die wettende Person straffrei, nimmt ihr jedoch die Schweizer Spielsperre und die Schweizer Aufsicht. Bei den Schweizer Veranstalterinnen bleiben Gewinne beim Bund bis CHF 1’071’000 pro Gewinn steuerfrei, kantonal je nach Kanton.

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