Cookie-Richtlinie – Willkommensbonusch.com

Wer Willkommensbonusch.com zum ersten Mal besucht, sieht ein Cookie-Banner, und was dahintersteckt, erklärt dieser Text. Die Seite begnügt sich mit wenigen Cookies sowie mit gleichartigen Einträgen im Local Storage oder Session Storage und mit Zählpixeln, also allem, womit Informationen im Browser abgelegt oder von dort gelesen werden.

Beim ersten Besuch

Das Banner bietet die Wahl zwischen den Kategorien an. Ohne Auswahl läuft nur das, was die Seite technisch braucht. Alles Weitere beginnt erst, nachdem es im Banner zugelassen wurde.

Notwendiges

Notwendige Cookies erkennen eine Sitzung, verteilen die Last auf die Server, schützen Formulare vor automatischem Missbrauch und speichern die Banner-Entscheidung. Eine Zustimmung ist dafür nicht nötig. Sitzungs-Cookies enden mit dem Browser, die gespeicherte Entscheidung nach höchstens zwölf Monaten.

Freiwilliges

Komfort-Cookies merken Einstellungen wie die Sprache oder die zuletzt gelesenen Beiträge. Statistik-Cookies zählen Aufrufe, damit die Redaktion sieht, was gelesen wird; IP-Adressen werden dafür gekürzt, und ein Profil über andere Websites hinweg entsteht nicht. Werbe-Cookies mit Profilbildung kommen nur bei ausdrücklicher Wahl in Betracht.

Fremde Dienste

Eingebettete Inhalte wie Videos oder Karten können Cookies ihrer Anbieter setzen. Dort gelten deren Datenschutzhinweise, und wer widersprechen will, tut es beim Anbieter selbst.

Rückgängig machen

Mit einem Klick auf «Cookie-Einstellungen» in der Fusszeile lässt sich die Entscheidung jederzeit ändern. Die Browser selbst bieten ebenfalls Möglichkeiten, Cookies zu sperren oder zu löschen:

Nach dem Löschen der notwendigen Cookies erscheint das Banner wieder, und einzelne Funktionen sind bis zur neuen Entscheidung eingeschränkt.

Gesetz und Behörde

Der Rahmen kommt aus Art. 45c lit. b des Fernmeldegesetzes (FMG, SR 784.10): Daten auf dem Gerät einer Person dürfen bearbeitet werden, wenn sie über Vorgang und Zweck Bescheid weiss und ablehnen kann. Werden Personendaten bearbeitet, tritt das revDSG (SR 235.1) hinzu, das in der revidierten Fassung am 1. September 2023 in Kraft getreten ist. Wer aus der Europäischen Union zugreift, kann sich unter Umständen auf die DSGVO berufen. Aufsichtsstelle ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in Bern; Näheres zu Personendaten steht in der Datenschutzerklärung.

Stand: 19. Oktober 2026.

Inhalt erstellt vom Team «Willkommensbonusch.com»